Allgemeine Geschäftsbedingungen

DoppelClic GmbH Werbeagentur

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1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Geschäften zwischen der DoppelClic GmbH Werbeagentur (nachfolgend Agentur genannt) und dem Auftraggeber/der Auftaggeberin (nachfolgend nur Auftraggeber genannt) zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der DoppelClic GmbH Werbeagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.


2. Agentur

2.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfaltspflicht und Verpflichtung zur Verschwiegenheit geht über das jeweilige Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

2.2 Die Agentur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

2.3 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.

2.4 Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen und mit der Durchführung einzelner Teilleistungen zu beauftragen.


3. Auftraggeber

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen wie Texte, Bilder und Daten, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung nur Vorlagen (Fotos, Texte, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen) zu übergeben, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Er stellt die Agentur diesbezüglich von der Haftung frei.


4. Auftrag und Abwicklung

4.1 Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

4.2 Die Agentur behält sich vor, präsentierte Ideen und Konzepte, die nicht die Zustimmung des Auftraggebers gefunden haben, anderweitig anzubieten und zu verwenden.

4.3 Autorkorrekturen und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers an Projekten die sich in Bearbeitung befinden, sind der Agentur zwecks Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form mitzuteilen.

4.4 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestalteten Werbemittel ohne Entgeltanspruch seitens des Auftraggebers zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

4.5 Bei beauftragten Websites hat die Agentur das Recht auf Nennung als Urheber mit einem Textlink auf die eigene Website.

4.6 Belegexemplare sind der Agentur in der vereinbarten Stückzahl, mindestens jedoch 10 Stück je Projekt, nach Fertigstellung des Projektes und Auslieferung ohne besondere Aufforderung seitens der ausführenden Druckerei oder des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.


5. Urheberrecht und Nutzungsrechte/Eigentum

5.1 Die Nutzungsrechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur mit vollständiger Zahlung des Agenturhonorars und nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Werden dem Auftraggeber uneingeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, ist dennoch eine Übertragung der Rechte an Dritte seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. Eine Eigentumsübertragung erfolgt nicht, auch nicht mit Übergabe der digitalen Daten. Änderungen an den ausgehändigten Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur erfolgen.

5.2 Wiederholungsnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

5.4 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben.


6. Abnahme

Die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen der Agentur erfolgt durch eine Abnahmeerklärung seitens des Auftraggebers. Erfolgt diese nicht in schriftlicher Form so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer 10-Tages-Frist die Abnahme unter Angabe der Gründe verweigert bzw. sobald der Auftraggeber die Arbeitsleistung oder Teile davon nutzt.


7. Vergütung

7.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

7.2 Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den jeweils gültigen Berechnungsgrundlagen der Agentur. Im Agenturhonorar sind, sofern nicht anders vereinbart, die Leistungen für Konzeption, Layout und DTP-Umsetzung bis zur Druckreife  enthalten. Enthalten sind ebenfalls jeweils zwei Korrekturschritte. Weitere Korrektur- und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind zusätzlich zu vergüten. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind ebenfalls gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für Mehraufwand infolge von Erweiterungen des ursprünglich beauftragten Leistungsumfanges. In diesen Fällen wird dem Auftraggeber seitens der Agentur abhängig vom tatsächlichen Aufwand der gültige Stundensatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Separat berechnet werden darüber hinaus u. a.: Recherche, Text und Übersetzungen, Programmierung, technische Kosten wie Satz, Fotografie, Fotoabzüge und Proofs, Werkzeug- und Druckkosten, Herstellung von Werbemitteln, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie Leistungen hinzugezogener Unternehmen wie z. B. Unternehmensberatung.

7.3 Die Agentur ist je nach Auftragsvolumen und finanzieller Vorleistung berechtigt, Vorauskasse und/oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den zu erbringenden und erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.

7.4 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so sind die erfolgten Beratungen und Ausarbeitungen angemessen zu honorieren.

7.5 Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen von Anzeigen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare.

7.6 Vorschläge seitens des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

7.7 Die Agentur ist nicht verpflichtet Layouts, offene Daten, Originaldaten und Datenträger herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe ist dies gesondert zu vergüten.


8. Agenturhandling/Service-Aufschlag

8.1 Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur wird durch Berechnung an den Auftraggeber plus Service-Pauschale und abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen getragen.

8.2 Fremdaufträge, die über die Agentur abgewickelt werden, berechnet diese je nach Höhe des Auftragswertes mit einem Aufschlag von bis zu 15% des jeweiligen Auftragswertes für den mit dem Auftrag tatsächlich verbundenen Aufwand.


9. Fälligkeiten/Aufrechnung

9.1 Das Agenturhonorar ist inklusive verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.2 Die Aufrechnung einer Gegenleistung kann der Auftraggeber nur durch eine rechtskräftig festgestellte Forderung verlangen.


10. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht

10.1 Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

10.2 Die Agentur hat ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Materialien, Druckvorlagen und Gegenständen sowie ein Pfandrecht an den aufgrund der Aufgabenstellung des Auftraggebers in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.


11. Haftung

11.1 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nicht übernommen.

11.2 Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch überprüfen zu lassen.

11.3 Nach der Druck- oder Produktionsreiferklärung durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus nachträglich Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jegliche Haftung der Agentur.

11.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

11.5 Bei Druckaufträgen, die von der Agentur im Auftrag des Auftraggebers erteilt werden, gelten die Regelungen für Mehr- bzw.- Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese anzuerkennen.

11.6 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.

11.7 Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung und Bestätigung durch die Agentur. Anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

11.8 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf den direkten Auftragswert den die Agentur leistet, ausschließlich Material und Fremderzeugnisse.

11.9 Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


12. Gewährleistung

12.1 Mangelhafte Lieferungen, die dem Verantwortungsbereich der Agentur unterliegen, werden seitens der Agentur nach Mitteilung durch den Auftraggeber vor Druck- oder Produktionsreife kostenlos ausgebessert. Autorkorrekturen sind hiervon ausgeschlossen. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

12.2 Geringe Farbabweichungen bei Reproduktionen und Herstellungsverfahren berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung.


13. Mitteilungen

Insoweit eine Verständigung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur per E-Mail erfolgt erkennen beide Parteien die unbeschränkte Wirksamkeit der Willenserklärung an. Dazu muss die jeweilige E-Mail den Namen und die Adresse des Senders sowie den Sendezeitpunkt enthalten.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur. Es gilt deutsches Recht.


15. Sonstiges

Eine Rechtsunwirksamkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile. An Stelle der unwirksamen Klausel ist diejenige zulässige Klausel einzusetzen, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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